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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Printbenz GmbH & Co KG

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von der Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber im Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in dem Kaufvertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers schriftlich niedergelegt.


§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich. Werden uns vor- oder nach Vertragabschluss, oder generell bei Neukunden, Tatsachen bekannt, die eine Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zweifelhaft erscheinen lassen, so sind wir berechtigt Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei für bereits erfolgte Teillieferungen die Zahlung sofort fällig wird.

(2) Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.


§ 3 Überlassene Unterlagen, Entwürfe, Muster

(1) Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht schriftlich erteilt wird.

(2) Die vom Auftraggeber zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Materialien und CDs bleiben Eigentum des Auftragnehmers und werden archiviert.

(3) Entwürfe und Druckunterlagen bleiben auch unser Eigentum und dürfen ohne unsere Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Entwürfe genießen den gesetzlichen Urheberschutz.

(4) Die Dateien werden in der Regel 6 Monate lang, gerechnet vom Tag der letzten Lieferung an, aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist können sie vernichtet werden. Es besteht jedoch weder ein Anspruch auf Archivierung der Dateien, noch sind wir verpflichtet, den Auftraggeber über die Vernichtung zu informieren.

(5) Für Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrages vom Auftraggeber binnen 4 Wochen nicht abgenommen sind, übernehmen wir keine Haftung.

(6) Die Produktion erfolgt nach den Angaben des Auftraggebers. Wir sind zur Prüfung der Richtigkeit, Zweckmäßigkeit usw. nicht verpflichtet. Werden Ausfallmuster verlangt, so können die entstehenden Sonderkosten berechnet werden.

(7) Werden Erzeugnisse nach den vom Auftraggeber übergebenen Zeichnungen, Vorlagen oder Qualitätsmustern hergestellt, so trifft den Auftraggeber die alleinige Prüfung, ob dadurch keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Er verpflichtet sich, uns von allen evt. Ersatzansprüchen freizustellen, die aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter geltend gemacht werden.

(8) Mit Zustimmung des Auftraggebers sind wir berechtigt, in geeigneter Weise auf unsere Firma hinzuweisen.

(9) Werden Materialien des Auftraggebers von uns zur Auftragsabwicklung mitverwendet und löst die Verwendung der Materialien Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gegen uns aus, so verpflichtet sich der Auftraggeber, uns von allen Ersatzansprüchen Dritter freizustellen.

(10) Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz - und sonstige Fehler zu prüfen und uns für Druckreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der Schriftlichen Bestätigung. Bei kleineren Druckaufträgen sind wir nicht verpflichtet, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug zu übersenden.


§ 4 Preise und Zahlung

(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise auf unseren Preislisten ab Firma. Für Verpackung und Versand berechnen wir anteilig 8 Euro, bei Nachnahmesendungen und Express 25 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.

(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das, auf der Rechnung genannte, Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto/Rabatt ist nur innerhalb 10 Tagen zulässig.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. (Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Auftragnehmer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.


§ 5 Lieferung / Lieferzeit

(1) Der Beginn der von uns angegebener Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(3)Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Versandbedingungen des Transportunternehmens versichert. Zusätzliche Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen, schriftlich übermittelten, Wunsch des Auftraggebers vorgenommen und gehen zu dessen Lasten.

(4) Bei reibungslosem Betriebsablauf kann der Auftraggeber den Erhalt der bestellten Waren innerhalb der angegebenen Lieferfristen erwarten. Eine Haftung für die Einhaltung dieser Liefertermine übernimmt der Auftragnehmer allerdings nicht. Sollte ein Artikel nicht verfügbar sein oder der Auftragnehmer sich aus anderen Gründen nicht in der Lage sehen einen Auftrag zu akzeptieren, hat der Auftragnehmer das Recht den Auftrag abzulehnen.

(5) Betriebsstörungen im Betrieb des Auftragnehmers, auch in dem eines Zulieferers des Auftragnehmers, insbesondere Streik, Aussperrung, Aufruhr oder Krieg sowie alle sonstigen Fälle von höherer Gewalt, Störungen in den Stromnetzen, Datenleitungen, unverschuldeter Maschinenstillstand oder sonstige technische Störungen, berechtigen den Auftraggeber nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.

(6) Bei Drucksachen die als Sonderanfertigung speziell hergestellt werden, sind Mengendifferenzen von bis zu 10% zulässig. Minder- und Mehrlieferungen werden bei der Berechnung berücksichtigt.
(7) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Auftraggebers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

(8) Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.

(9) Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.


§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

(2) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

(3) Verhält sich der Auftraggeber vertragswidrig, insbesondere wenn der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Auftragnehmers nicht nachkommt, kann der Auftragnehmer nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch den Auftragnehmer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten tragen der Auftraggeber. In der Pfändung der Ware durch den Auftragnehmer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Auftragnehmer ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Auftragnehmers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.


§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge

(1) Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb von einer Woche ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs für den Auftraggeber ausgeschlossen. Bei Beanstandungen müssen uns sämtliche, zum Auftrag gehörende Unterlagen und Reproduktionen zur Verfügung gestellt werden, andernfalls ist eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Mängelrügen nicht gewährleistet.

(2) Drucktechnisch bedingte Farbabweichungen vom Original oder der Farbkarte können mit unseren Druckverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für den Vergleich zwischen einem eventuellem angefertigtem Andruck und Auflagendruck. Die drucktechnische Mindest-strichstärke beträgt 0,3mm. Logos, welche weniger als o,3mm Strichstärke aufweisen, können unter Umständen nicht drucken und sind von Reklamationen ausgeschlossen.

(3) Bei berechtigten Beanstandungen hat der Auftraggeber zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Auftraggeber bleibt. Während der Nacherfüllung ist die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Sind die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

(4) Bei Erhalt einer beschädigten Sendung ist der Empfänger verpflichtet ein durch den Fahrer schriftlich bestätigten Protokoll zu machen. Andernfalls hat der Auftraggeber keine Ansprüche auf die Mängelrüge.

(5) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

(6) Wir haften nicht für uns übergebenes Druckmaterial und Originalvorlagen.

(7) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Auftraggeber erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Auftraggebers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

(8) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


§ 8 Urheberrecht

Die Drucksachen und elektronischen Veröffentlichungen werden aufgrund von inhaltlichen Vorgaben des Auftraggebers erstellt. Der Auftragnehmer hat auf deren Inhalt keinen Einfluss. Der Auftraggeber oder ein durch ihn eingeschalteter Dritter haftet daher gegenüber dem Auftragnehmer dafür, dass er sämtliche Rechte, zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung aller übertragenen Daten (inklusive Text und Bildmaterial), besitzt. Außerdem haftet der Auftraggeber dafür, dass durch die Produktion der von ihm in Auftrag gegebenen Drucksachen oder elektronischen Veröffentlichungen keine Schutz- oder Urheberrechte Dritter verletzt werden, seine Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen, und dass die Drucksachen keine wettbewerbswidrigen Inhalte enthalten. Wird der Auftragnehmer von Dritten, deren Rechte durch die Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen oder Daten verletzt werden, in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten und Aufwand bedingungslos frei.


§ 9 Datenschutz

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm vom Auftraggeber überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert die Schriftform. Der Auftragnehmer verpflichtet sich alle personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte, insbesondere an Vertragspartner weiterzugeben, allerdings nur, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden vom Auftragnehmer beachtet.


§ 10 Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bestehendem Vertragsverhältnis und eventuellen Streitigkeiten gilt der Erfüllungsort und Gerichtsstand in Pirmasens als vereinbart.

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